Kapitalstrafrecht

Jeder lügt. Jeder betrügt. Nicht jeder mordet.
(Emmanuel Carrère, Der Widersacher)

Im Kapitalstrafrecht – das sind insbesondere die Straftatbestände des Totschlags und des Mordes – drohen dem Beschuldigten die höchsten und empfindlichsten Strafen. Bei Mord droht die lebenslange Freiheitsstrafe. Wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Daneben kann die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Diese Verfahren haben nicht nur für den Beschuldigten selbst, sondern auch für dessen Familie existentielle Konsequenzen. Untersuchungshaft und eine lange Verfahrensdauer sind oft ebenso wenig vermeidbar wie eine zu Leibe rückende Medienöffentlichkeit.

Wo der Erfolgsdruck der Ermittlungsbehörden am größten ist, wachsen auch die Anforderungen an die Verteidigung über die juristische Kompetenz hinaus. Schwurgerichtsverfahren sind die Bühne der Sachverständigen. Wir haben – neben dem juristischen Fachwissen – die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Rechtsmedizin, Aussagepsychologie, Kriminalistik und Psychiatrie. Ferner sind wir in diesen Bereichen mit zahlreichen Sachverständigen vernetzt. Um in die diversen kriminalistischen Disziplinen, insbesondere Rechtsmedizin, so tief einzutauchen, dass der Verteidiger dem Sachverständigen auf Augenhöhe begegnen und nötigenfalls wirksam widersprechen kann, braucht es ein Höchstmaß an Akribie. Ist der Blick des Gerichts von den tödlichen Folgen verstellt, braucht es Einfühlungsvermögen, um für die Beweggründe des Beschuldigten und die Umstände seines Handels zu sensibilisieren. Dies gilt auch, wenn der Kampf nicht um Freispruch geführt wird, sondern um eine rechtliche Einordnung des Geschehen mit milderen Folgen für die Freiheit des Beschuldigten (minderschwerer Fall des Totschlags, fehlende Mordmerkmale, Rücktritt vom Versuch).

Wir haben in Kapitalstrafverfahren jahrzehntelange Erfahrung.