Wirtschaftsstrafrecht

Ein ständig wachsendes Netz spezieller Straf- und Bußgeldvorschriften durchzieht inzwischen alle Zweige des Wirtschaftslebens und erhöht das Verfolgungsrisiko des Mittelstandes.

Haben Sie eine Vorladung wegen Betruges, Untreue, Geldwäsche, Korruptions- oder Wettbewerbsdelikten erhalten, dann ist Eile geboten. Im Fall einer Verurteilung kann Ihnen das Gewerbe untersagt werden. Im Einzelfall drohen der Ausschluss von der Geschäftsführer- bzw. Vorstandstätigkeit, ein Berufsverbot, empfindliche Maßnahmen der Vermögensabschöpfung und irreparable Reputationsschäden.

Einen Schwerpunkt unserer Verteidigungstätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht bildet das Insolvenzstrafrecht. Das Insolvenzstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Vergehen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren. Typischerweise lautet der Vorwurf Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), häufig verbunden mit Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Bankrott (§ 283 StGB) oder Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB). Strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Nachgang einer Insolvenz sind geradezu alltäglich. Die Staatsanwaltschaft wird grundsätzlich von Amts wegen über jeden Insolvenzantrag informiert. Auf diese Weise sieht sich die gesamte Unternehmensleitung unversehens mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, und zwar unabhängig von der Aufgabenteilung innerhalb es vertretungsberechtigten Organs oder der bereits erfolgten Veräußerung des Unternehmens. Auch den „faktischen Geschäftsführer“ einer GmbH treffen in der Krise Pflichten, deren Verletzung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung anzubieten und effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Konsequenzen zu minimieren. Auch im Wirtschaftsstrafrecht ist es das oberste Ziel der Verteidigung, die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Wo das nicht möglich ist, stehen wir Ihnen mit unserer Prozesserfahrung aus zahlreichen Hauptverhandlungen zur Seite.