Revision

Die Revision ist in der Regel die letzte Chance, um eine gerichtliche Fehlentscheidung zu korrigieren. Doch eine strafrechtliche Revision ist ein komplexes Unterfangen. Sie erfordert ein tiefes Verständnis des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts. Darüber hinaus gelten in der Revisionsinstanz andere Regeln als im vorangegangenen Verfahren. Es ist daher ratsam, eine strafrechtliche Revision einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt anzuvertrauen.

Wir prüfen Ihren Fall auf mögliche Revisionsgründe und geben Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Revision. Entscheiden Sie sich für die Durchführung der Revision, reichen wir eine Revisionsbegründung bei dem Gericht ein, dessen Urteil angefochten wird. In der Revisionsbegründung muss dargelegt werden, warum das Urteil auf einem Rechtsfehler beruht. Steht die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften im Raum, stellt die Rechtsprechung besonders strenge formelle Anforderungen an die Revisionsbegründung. Ohne die Kenntnis dieser Rechtsprechung besteht die Gefahr, dass eine Verfahrensrüge bereits als unzulässig verworfen wird.

Entscheidet das Gericht, dass die Revision ganz oder teilweise begründet ist, wird das Urteil insoweit aufgehoben und die Sache ggf. erneut verhandelt.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Revisionsverfahren eng bemessene Fristen hat, die nicht verlängert werden können. Aus diesem Grund ist schnelles Handeln entscheidend. Bevor die eigentliche Tätigkeit des Revisionsverteidigers beginnt – die Begründung der Revision – muss die Revision zunächst eingelegt werden. Dafür haben Sie ab Verkündung des Urteils nur eine Woche Zeit.

Zeichnet sich im laufenden Strafverfahren bereits ab, dass eine Revision in Betracht zu ziehen sein wird, empfiehlt es sich insbesondere in Verfahren mit umfangreicher Beweisaufnahme, schon vor dem Urteil einen Revisionsverteidiger zu Rate zu ziehen, um Ihre optimale Verteidigung in der Revision zu gewährleisten.