Steuerstrafrecht

Seit dem Ende der Pandemie nimmt die Zahl der Betriebsprüfungen und Durchsuchungen durch den Zoll oder die Steuerfahndung kontinuierlich zu. Das Resultat ist ein verstärktes Aufkommen von Steuerstrafverfahren.

Den meisten dieser Verfahren liegt der Vorwurf der Steuerhinterziehung zugrunde. Dieser Straftatbestand ist geregelt in § 370 AO und stellt die vorsätzliche Steuerverkürzung unter Strafe. Die Steuerhinterziehung kann in verschiedenen Formen auftreten: durch das Verschweigen von Einnahmen, durch die Manipulation von Buchführungsunterlagen oder das Ausstellen falscher Rechnungen.

Der zentrale Schritt, den die Steuerbehörden unternehmen, um aufzuklären, ob es zu einer Steuerhinterziehung gekommen ist, stellt häufig die Durchsuchung dar. Für die Betroffenen ist eine Durchsuchung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Die wenigsten wissen, wie sich sich im Rahmen einer Durchsuchung verhalten sollen. Sie haben jedoch bei der Durchsuchung das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser wird darauf achten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen der Durchsuchung eingehalten werden und die Beeinträchtigungen für Ihren Betrieb so gering wie möglich gehalten werden.

Unsere Kernkompetenz ist das strafrechtliche Krisenmanagement. Soweit es dabei auf besondere Fragen des Steuerrechts ankommt, arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern zusammen. Wenn Sie durch eine Durchsuchung oder die Bekanntgabe der Einleitung eines Strafverfahrens mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute einen vertraulichen Beratungstermin, um Ihre Situation zu besprechen.