Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht Berlin – Kompetente Verteidigung bei Steuerstrafverfahren
Als erfahrene Kanzlei für Steuerstrafrecht in Berlin unterstützen wir Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen in allen Phasen eines Steuerstrafverfahrens. Seit dem Ende der Pandemie verzeichnen wir eine deutliche Zunahme von Betriebsprüfungen, Durchsuchungen durch die Steuerfahndung und Ermittlungsmaßnahmen des Zolls. Das Resultat: immer mehr Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung: Straftatbestand und Risiken
Der häufigste Vorwurf in Steuerstrafverfahren lautet Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Darunter versteht man die vorsätzliche Verkürzung von Steuern, etwa durch das Verschweigen von Einnahmen, das Manipulieren von Buchführungsunterlagen oder das Ausstellen unrichtiger Rechnungen. Steuerhinterziehung kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Die verkürzten Steuerarten sind regelmäßig die Einkommensteuer, insbesondere Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- sowie Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und die Lohnsteuer. Ab einer Steuerverkürzung von 1.000.000 Euro ist eine Bewährungsstrafe regelmäßig ausgeschlossen.
Durchsuchung durch die Steuerfahndung – was tun?
Die Durchsuchung von Geschäftsräumen oder Privatwohnungen durch die Steuerfahndung ist oft der erste spürbare Schritt eines Steuerstrafverfahrens. Für die Betroffenen bedeutet dies meist erhebliche Verunsicherung. Kaum jemand weiß, wie er sich im Fall einer Durchsuchung verhalten soll. Wichtig: Sie haben das Recht, umgehend einen erfahrenen Steuerstrafverteidiger hinzuzuziehen. Wir achten darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben strikt eingehalten werden und Ihr Betrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht
Unsere Kanzlei in Berlin ist spezialisiert auf das strafrechtliche Krisenmanagement bei Steuerstrafsachen. Wir beraten und verteidigen Sie kompetent, sei es im Rahmen einer Durchsuchung oder nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Bei komplexen steuerlichen Fragestellungen arbeiten wir eng mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.
Schneller Kontakt und Einschätzung durch Steuerstrafverteidiger
Wenn Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird oder Sie von einer Durchsuchung betroffen sind: Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ist ein Steuerstrafverfahren bereits eingeleitet, sollte sofort ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht hinzugezogen werden. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht. Beratungstermine werden schnell vergeben.