Medizinstrafrecht
Mit der Verantwortung, die Ärzte, Pflegedienste und Angehörige von Heilberufen für die Gesundheit ihrer Patienten tragen, geht von Berufs wegen ein erhöhtes strafrechtliches Risiko einher.
Neben der Behandlungstätigkeit selbst gerät zunehmend ihre wirtschaftliche Betätigung unter dem Stichwort Abrechnungsbetrug oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Nicht selten erfahren Betroffene von gegen sie gerichteten Vorwürfen erst, wenn ihre Praxisräume bei laufendem Betrieb durchsucht werden.
Unseren medizinstrafrechtlichen Schwerpunkt bildet die Verteidigung niedergelassener und in Krankenhäusern tätiger Ärzte in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. In diesem Zusammenhang vertreten wir unsere Mandanten auch in berufs- und zulassungsrechtlichen Folgeverfahren.