Sexualstrafrecht
Als Beschuldigter einer Sexualstraftat steht Ihre soziale Existenz auf dem Spiel.
In keinem anderen Gebiet des Strafrechts ist die Gefahr einer Vorverurteilung größer. Werden Vorwürfe wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern erst öffentlich erhoben, kann selbst ein rechtskräftiger Freispruch das einmal geweckte Misstrauen nicht immer restlos beseitigen und Ihren guten Ruf wiederherstellen. Aus diesem Grund ist das Ziel der Verteidigung zunächst die Vermeidung einer Anklage.
Sexualstrafverfahren bringen eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Eine besonders folgenreiche ist, dass regelmäßig Aussage gegen Aussage steht. Die landläufige Vorstellung, dass Verurteilungen in dieser Konstellation ausgeschlossen seien, ist ein weit verbreiteter Irrtum: Schon eine einzige Zeugenaussage kann – bei entsprechender Qualität – für eine Verurteilung ausreichen. Zugleich steigt das Risiko eines Fehlurteils, wenn die Entscheidung des Gerichts allein davon abhängt, ob es der Belastungsaussage Glauben schenkt.
Die Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert daher neben sicherer Rechtskenntnis, prozessualer Durchsetzungsfähigkeit auch besondere aussagepsychologische Kompetenz.
Frühes anwaltliches Tätigwerden kann entscheidend dafür sein, ob falsche Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren abgewehrt und die öffentliche Verhandlung Ihrer Intimsphäre verhindert werden können. Im Fall der Fälle sollten Sie daher frühzeitig Kontakt zu einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht aufnehmen.
In Sexualstrafsachen vertreten wir auch Verletzte von Straftaten. Neben der Vertretung von Nebenklägern umfasst dies auch die Erstattung von Strafanzeigen und die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen (Adhäsionsverfahren).