Strafverteidigung für Polizeibeamte

Als Kriminalbeamter oder Beamter der Schutzpolizei stehen Sie täglich in der vordersten Linie und treffen oft schwierige Entscheidungen unter starkem Zeitdruck. Dabei kann es vorkommen, dass Sie selbst ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten – sei es durch Diensthandlungen, Vorwürfe von (vermeintlichem) Fehlverhalten oder auch Situationen im privaten Bereich. In solchen Fällen brauchen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite, der Ihre beruflichen und persönlichen Interessen versteht und effektiv vertritt.

Spezialist für Polizeibeamte im Strafrecht

Sven Peitzner ist als Fachanwalt für Strafrecht spezialisiert auf die Verteidigung von Polizeibeamten in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Bei der Verteidigung im Ermittlungsverfahren gilt es, eine Anklage zu vermeiden und auf eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO zu dringen, gegebenenfalls eine Einstellung aus Opportunitätserwägungen nach §§ 153, 153a StPO zu erreichen. Ich verteidige Polizeibeamte der Polizeien der Länder (LKA) und des Bundes (BKA und Bundespolizei) seit 1997 in Berlin und bundesweit und habe aufgrund der Vielzahl der Fälle ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen, denen Polizeibeamte in beruflichen Alltag gegenüberstehen, entwickelt. Seit vielen Jahren doziere ich in der Polizeiakademie Berlin in der Reihe „Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht – die Begegnung mit dem Strafverteidiger.“

Die möglichen Vorwürfe gegen Polizeibeamte reichen von den Amtsdelikten der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB), der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), der Aussageerpressung (§ 343 StGB), der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB) bis hin zu Delikten der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB) und des Meineids (§ 154 StGB) und des Betrugs (§ 263 StGB, z. B. Arbeitszeitbetrug). 

Disziplinarrecht und Beamtenrecht – Dienstvergehen

Hierbei muß man im Blick haben, dass der Dienstherr wegen des mit dem strafrechtlichen Vorwurf einhergehenden Dienstvergehens von Amts wegen ein Disziplinarverfahren einleiten wird. Das Disziplinarverfahren wird zunächst für die Dauer des Strafverfahrens ausgesetzt. Bei schwerwiegenden Vorwürfen droht die vorläufige Dienstenthebung (Suspendierung) gegebenenfalls unter Einbehaltung von bis zu 50 Prozent den monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge. Hiergegen ist eventuell ein Aussetzungsantrag bei dem zuständigen Verwaltungsgericht zu stellen. Im Disziplinarverfahren kann bei Kernpflichtverletzung enthaltenden Dienstvergehen bei Beamten auf Lebenszeit die Entfernung aus dem Dienst drohen. Noch strenger sind die Regeln für Beamte auf Probe. Auch in Disziplinarverfahren bin ebenfalls regelmäßig als Verteidiger tätig.   

Verlust der Beamtenrechte

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung  wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils (§ 24 Abs. 1 Satz Nr. 1 Beamtenstatusgesetz). Eines Disziplinarverfahrens bedarf es hierfür nicht.  

Schnelle Hilfe und diskrete Beratung

Sollten Sie wegen einer dienstlichen Handlung oder einer privaten Angelegenheit mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein, ist es entscheidend, keinerlei Angaben zu machen, auch nicht im Disziplinarverfahren gegenüber dem Dienstvorgesetzten. Suchen Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand! Ich biete Ihnen schnelle und professionelle Beratung, um gemeinsam die maßgeschneiderte Strategie für Ihre Verteidigung zu entwickeln.

Meine Leistungen für Polizeibeamte im Strafrecht:

• Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung,
• Verteidigung mit Blick im Disziplinarverfahren
• Beratung zu dienstrechtlichen Konsequenzen
• Soforthilfe bei dringenden strafrechtlichen Problemen

Zögern Sie nicht, mich bei strafrechtlichen Problemen zu kontaktieren – Ihre berufliche Zukunft und Ihre Reputation stehen auf dem Spiel. 

Als erfahrener Strafverteidiger weiß ich, wie wichtig eine präzise und durchdachte Verteidigung in solchen Fällen ist.

Jetzt Kontakt aufnehmen – Soforthilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Polizeibeamte. Sie erhalten schnell einen Termin zur persönlichen Besprechung.