Sexualstrafrecht

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Als Beschuldigter einer Sexualstraftat steht Ihre soziale Existenz auf dem Spiel.

In keinem anderen Gebiet des Strafrechts ist die Gefahr einer Vorverurteilung größer als im Sexualstrafrecht. Werden Vorwürfe wie Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder Besitz von Kinderpornografie erst öffentlich erhoben, kann selbst ein rechtskräftiger Freispruch das einmal geweckte Misstrauen nicht immer restlos beseitigen und Ihren guten Ruf wiederherstellen. Aus diesem Grund ist das Ziel der Verteidigung zunächst die Vermeidung einer Anklage. Die Strafe, die beim Vorwurf der Vergewaltigung droht, reicht von 2 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Aussage gegen Aussage

Sexualstrafverfahren bringen eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Eine besonders folgenreiche ist, dass regelmäßig Aussage gegen Aussage steht. Die landläufige Vorstellung, dass Verurteilungen in dieser Konstellation ausgeschlossen seien, ist ein weit verbreiteter Irrtum: Schon eine einzige Zeugenaussage kann – bei entsprechender Qualität – für eine Verurteilung ausreichen. Zugleich steigt das Risiko eines Fehlurteils, wenn die Entscheidung des Gerichts allein davon abhängt, ob es der Belastungsaussage Glauben schenkt.

Die Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert daher neben sicherer Rechtskenntnis, prozessualer Durchsetzungsfähigkeit auch besondere aussagepsychologische Kompetenz.

Was tun bei Vorladung als Beschuldigter?

Sie haben eine Vorladung wegen des Vorwurfs Vergewaltigung, sexuelle Belästigung erhalten? Wir verteidigen von Berlin aus bundesweit in Sexualstrafverfahren. Frühes anwaltliches Tätigwerden kann entscheidend dafür sein, ob falsche Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren abgewehrt und die öffentliche Verhandlung Ihrer Intimsphäre verhindert werden können. Im Fall der Fälle sollten Sie daher frühzeitig Kontakt zu einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht aufnehmen.

Unsere Leistungen als Anwälte für Sexualstrafrecht

Wir verteidigen Sie engagiert und vorurteilsfrei, auch gegenüber den Medien. Dabei bringen wir unsere jahrelange forensische Erfahrung im Sexualstrafrecht für Sie ein. Wir hinterfragen die Belastungsaussage akribisch auf Plausibilität, Konstanz, Widersprüche und fehlende Realkennzeichen, auch anhand von Chatnachrichten oder eigener Ermittlungen. Bestehen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben, legen wir dies der Staatsanwaltschaft und dem Gericht detailliert dar und zeigen, dass kein hinreichender Tatverdacht wegen einer Sexualstrafrecht besteht. Kommt es zur Hauptverhandlung, hat das Gericht sich von Gesetzes wegen bereits eine Meinung über den Fall gebildet. Wir verteidigen Sie gegen dieses Vorurteil. Wir stellen Beweisanträge und vernehmen Zeugen. Gegebenenfalls beantragen wir die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens. Liegt ein solches bereits vor, kommt die Einholung eines methodenkritischen Gutachtens in Betracht. Unser Ziel ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens.

In Sexualstrafsachen vertreten wir auch Verletzte von Straftaten. Neben der Vertretung von Nebenklägern umfasst dies auch die Erstattung von Strafanzeigen und die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen (Adhäsionsverfahren). Von unserer Erfahrung auf beiden Seiten, als Verteidiger und Vertreter der Nebenklage, profitieren Sie, egal in welcher Rolle Sie sich befinden.

Also treten Sie gerne mit uns in Kontakt.