Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten, vertreten und verteidigen Unternehmen und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin und bundesweit.

Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht

Ein ständig wachsendes Netz spezieller Straf- und Bußgeldvorschriften durchzieht inzwischen alle Zweige des Wirtschaftslebens und erhöht das Verfolgungsrisiko des Mittelstandes. Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst unter anderem folgende Vorwürfe:

  • Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

  • Untreue (§ 266 StGB)

  • Insolvenzdelikte und Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

  • Bestechung und Korruption

  • Bilanzfälschung und Kapitalanlagebetrug

  • Geldwäsche (§ 261 StGB)

Strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer

Im Fall einer Verurteilung kann Ihnen das Gewerbe untersagt werden. Im Einzelfall drohen der Ausschluss von der Geschäftsführer- bzw. Vorstandstätigkeit, ein Berufsverbot, empfindliche Maßnahmen der Vermögensabschöpfung und irreparable Reputationsschäden. Auch den „faktischen Geschäftsführer“ einer GmbH treffen Pflichten, deren Verletzung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Verteidigung in der Krise

Einen Schwerpunkt unserer Verteidigungstätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht bildet das Insolvenzstrafrecht. Das Insolvenzstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Vergehen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren. Typischerweise lautet der Vorwurf Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), häufig verbunden mit Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Bankrott (§ 283 StGB) oder Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB). Strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Nachgang einer Insolvenz sind geradezu alltäglich. Die Staatsanwaltschaft wird grundsätzlich von Amts wegen über jeden Insolvenzantrag informiert. Auf diese Weise sieht sich die gesamte Unternehmensleitung unversehens mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, und zwar unabhängig von der Aufgabenteilung innerhalb es vertretungsberechtigten Organs oder der bereits erfolgten Veräußerung des Unternehmens.

Erfahrene Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin

Wir beraten und vertreten wir Einzelpersonen, Unternehmen und Führungskräfte in allen Phasen des Strafverfahrens diskret, effizient und zielorientiert. Unsere Berliner Kanzlei ist bundesweit in komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren aktiv. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und effektive Verteidigungsstrategien, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und Schaden von sich und Ihrem Unternehmen abzuwehren. Auch im Wirtschaftsstrafrecht ist oberstes Ziel der Verteidigung, die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Wo das nicht möglich ist, kämpfen wir vor Gericht an Ihrer Seite. Uns und Ihnen kommt dabei unsere langjährige Erfahrung aus unzähligen Hauptverhandlungen in Wirtschaftsstrafverfahren zugute.